Berner Zeitung

Fan-Anwältin: «Das wird schwierig»

Manuela Schiller unterstützt als Anwältin jene Fans der SCL Tigers, die in Rapperswil mit einem Stadionverbot belegt wurden. Sie schätzt die Erfolgsaussichten der deponierten Einsprache als klein ein. Und sie kritisiert den Eishockeyverband und die Vereine: «Es herrscht Willkür.»

Presse • • von Philippe Müller

 

Was am Abend des 23. März vor dem Playoutspiel zwischen den SCL Tigers und den Rapperswil-Jona Lakers geschehen ist und wer wirklich involviert war, ist nicht so klar und wird wohl für immer offen bleiben. Die Angaben der beteiligten Fans widersprechen denjenigen der involvierten Polizisten.

 

Unbestritten ist: Einige Tigers-Fans haben vor dem Stadion tatsächlich Böller und Pyrotechnik gezündet und damit die Tiere im unmittelbar daneben liegenden Zirkus Knie aufgeschreckt. Zudem sind mit rassistischen Äusserungen aufgefallen und haben sich mit Rappersil-Fans angelegt. Ob es aber tatsächlich jene 15 Personen waren, die später mit einem Stadionverbot belegt wurden, ist bestritten. Ein Teil dieser Langnau-Fans wehrt sich und hat eine Anwältin beigezogen (Ausgabe vom Mittwoch).

 

Ungleiche Spiesse

Diese Anwältin heisst Manuela Schiller. Sie ist in Zürich tätig und hat viel Erfahrung mit Fällen, bei denen es um Hooliganismus und Gewalt in und um Stadien geht. Etliche Fans, die zu Unrecht mit Strafen wie etwa einem Stadionverbot belegt wurden, hat sie vor Gericht erfolgreich verteidigt.

 

Nur, und das dürfte den betroffenen Langnau-Fans einen Dämpfer verpassen: Die Erfolge erreichte die Anwältin hauptsächlich im Fussball. Im Eishockey seien die Rahmenbedingungen andere. Sie spricht Klartext und sagt: «Dort herrscht Willkür.» Vereine und Verband seien in der Hooligan-Frage nicht so professionell organisiert, wie dies im Fussball der Fall sei. «Im Fussball werden kleinere Vergehen mit einem Jahr Stadionverbot bestraft. Der Beschuldigte hat jedoch in jedem Fall ein Anhörungsrecht beim Klub. Bleibt nach dieser Anhörung das Verbot bestehen, kann sich der Fan an die Ombudsstelle des Fussballverbandes wenden und dort gegen Gebühr eine Überprüfung des Falls verlangen», erklärt Manuela Schiller.

 

«Eine solche Ombudsstelle gibt es beim Eishockeyverband nicht.» Auch die Praxis mit dem Anhörungsrecht kenne man im Eishockey so nicht. Deshalb seien die Urteile in eigentlich ähnlich gelagerten Fällen zum Teil so verschieden. Die Tigers-Fans etwa, die sich von Manuela Schiller helfen lassen, wurden bis heute nicht angehört und kämpfen nun mit einer Einsprache dafür. Die Anwältin glaubt jedoch nicht so recht daran, dass die Langnauer auf offene Ohren stossen. «Das wird schwierig, man kann fast nichts machen», sagt sie.

 

«Das ist unfair»

Diese «Kollektiv-Bestrafung», wie sie nun den Tigers-Supportern widerfahren sei, sei ungerecht, sagt Schiller. Die Schuldigen seien womöglich zwar dabei, viele andere wahrscheinlich aber auch. Zudem könne es nicht sein, dass Fussball- und Eishockeyverband in der Praxis derart unterschiedlich operierten. Vor allem nicht deshalb, weil die Stadionverbote jeweils für beide Sportarten Gültigkeit hätten, wie auch im Fall der 15 Langnauer: Sie sind während zwei Jahren von sämtlichen Fussball- und Eishockeyspielen aller Ligen ausgeschlossen.

 

«Es ist unfair, dass ein Fussball-Fan die Möglichkeit hat, sich zu erklären und sich zu wehren, ein Hockey-Fan aber nicht.» Deshalb fordert die Anwältin, dass Swiss Ice Hockey ebenfalls eine Ombudsstelle einrichtet. Erst dann habe man die Gewissheit, dass in der Schweiz alle Fälle von Fan-Gewalt und Hooliganismus einigermassen gleich beurteilt würden.