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Keine Strafe für Schnyder im «Fall Keller»

Der Check von Stefan Schnyder gegen Ronny Keller, der dadurch querschnittgelähmt wurde, war ein Unfall. Der Rekurs des EHC Olten gegen das erstinstanzliche Urteil wurde abgelehnt.

Presse •

Ronny Keller spricht am 13. Mai erstmals über seinen Unfall vom 5. März, als er kopfvoran in die Bande knallte und sich dabei den fünften Rückenwirbel brach.

Das Verbandssportgericht der Swiss Ice Hockey Federation hat das erstinstanzliche Urteil des Einzelrichters im Fall Ronny Keller bestätigt und die Berufung der EHC Olten AG abgewiesen.

 

 

Der Einzelrichter für Disziplinarsachen, Reto Steinmann, hatte am 25. März im erstinstanzlichen Urteil das Verfahren gegen Stefan Schnyder vom SC Langenthal eingestellt. Die EHC Olten AG hatte daraufhin beim Verbandssportgericht gegen diesen Entscheid Rekurs eingelegt. Ronny Keller war in der Verlängerung des zweiten Playoff-Halbfinals gegen Langenthal nach einem Check von Stefan Schnyder kopfvoran in die Bande geknallt und ist seither querschnittgelähmt.

 

«Tragischer Unfall»

Das Verbandssportgericht hat nun nach eingehender Prüfung der Sachlage das erstinstanzliche Urteil des Einzelrichters bestätigt. Im Verhalten von Spieler Schnyder (SC Langenthal) gegenüber Spieler Keller (Olten) sieht das Verbandssportgericht keinen Verstoss gegen eine IIHF-Regel. Vielmehr handle es sich «um einen tragischen Unfall, der zwar offensichtlich unter viel Kraft von Spieler Schnyder, jedoch ohne Regelverstoss zustande kam», heisst es in der entsprechenden Medienmitteilung des Verbandes.

 

Olten hatte das Urteil an des Einzelrichters an das Verbandssportgericht weitergezogen, weil es nach Ansichten den NLB-Playoff-Finalisten zu sehr auf das Gutachten der Unfallmechanik gestützt hatte. So hätte das Verhalten Kellers als schuldhaft interpretiert werden können.

 

Schuldspruch hätte Forderungen ermöglicht

Das Urteil des Einzelrichters war von Bedeutung, weil es der Staatsanwaltschaft des Kantons Solothurn als Grundlage für die Beurteilung dient. Die Staatsanwaltschaft hatte nach dem Unfall von Amtes wegen ein Strafverfahren wegen schwerer Körperverletzung gegen Schnyder eröffnet. Ein strafrechtlicher Schuldspruch würde es Keller ermöglichen oder erleichtern, gegenüber Schnyder Forderungen nach Schadenersatz und Genugtuung durchzusetzen. Aber Keller hat sich bislang nicht öffentlich dazu geäussert, ob er überhaupt gegen Schnyder vorgehen möchte.