Berner Zeitung

Tigers-Fans wehren sich gegen Stadionverbot

Ende März erhielten 15 Anhänger der SCL Tigers in Rapperswil ein Stadionverbot aufgebrummt. Unter anderem sollen sie Fackeln gezündet haben. Einige Fans wehren sich nun mit einer Anwältin gegen die Strafe.

Presse • • von Philippe Müller

 

Es war ein Auswärtsspiel mit Folgen: Der Ausflug nach Rapperswil am Samstag, 23. März endete damit, dass 15 Anhänger der SCL Tigers mit einem schweizweiten Stadionverbot für zwei Jahre belegt wurden, anwendbar auf sämtliche Fussball- und Eishockeyspiele aller Ligen. Ihnen werden von der Lakers Sport AG, die für die Durchführung des Playoutspiels verantwortlich war, vier Delikte vorgeworfen: 1. Straftaten unter Anwendung von Gewalt gegen Leib und Leben wegen einer Schlägerei. 2. Verstösse gegen das Eidgenössische Sprengstoffgesetz wegen des Abbrennens von pyrotechnischen Gegenständen. 3. Verstoss gegen die Platz- und Stadionordnung. 4. Handlungen mit politischem, rassistischem, sexistischem, provokativem, beleidigendem, ehrverletzendem oder pietätlosem Inhalt, offenbar wegen einer rassistischen Pose.

 

Fans sprechen von Willkür

Ein Teil der 15 Beschuldigten meldete sich bei dieser Zeitung, weil sie sich ungerecht behandelt und willkürlich verurteilt fühlen. Folgendes ist aus ihrer Sicht am Abend des 23. März in Rapperswil vorgefallen: Ein Bus mit rund 50 Fans der Tigers an Bord hielt vor dem Stadion in unmittelbarer Nähe zum Gelände des Zirkus Knie an und liess die Gruppe aussteigen. Bei den vorab jungen Männern und Frauen handelte es sich um Mitglieder von drei verschiedenen Fanklubs. Kaum waren sie ausgestiegen und Richtung Stadion losgelaufen, brannte ein Teil von ihnen Fackeln und Böller ab.

 

Insgesamt vier an der Zahl, heisst es. Nicht mehr als zwei oder drei Personen seien in diese Aktion involviert gewesen, erzählt ein Fan, der seinen Aussagen zufolge «ein paar Reihen weiter hinten» gelaufen und nicht beteiligt gewesen sei. Und trotzdem werde ihm im Stadionverbot vorgeworfen, er habe Pyros abgebrannt. Dass zuvorderst in der Gruppe einzelne Fans den Arm zu einem rechtsextremen Gruss ausgestreckt haben sollen, habe er später nur vom Hörensagen mitbekommen, so der Fan weiter. Trotzdem werde dieses Delikt auch ihm angelastet.

 

Danach, so die Sicht der Fans, marschierte die rund 50-köpfige Gruppe weiter. Auf Höhe der Rapperswiler Fankurve kam es ausserhalb des Stadions zu einer Auseinandersetzung, die in eine Schlägerei mündete. Auch hier sei wieder «nur ein sehr kleiner Teil» der Langnauer Fangruppe beteiligt gewesen, und nicht alle 15, die im Anschluss mit dem Stadionverbot belegt worden sind. Und zudem hätten sie sich bloss gewehrt, die Aggression sei von den Rapperswiler Anhängern ausgegangen. Hier kam die Polizei ins Spiel und trennte die beiden Gruppen durch den Einsatz von Pfefferspray.

 

Der Abend endete für die 50 Tigers-Supporter damit, dass sie von der Polizei zurück in den Reisecar beordert und nach Hause geschickt wurden. Der Bus wurde bis an die Kantonsgrenze eskortiert. An diesem Abend hat kein Polizist die Namen der fehlbaren Fans notiert. Umso überraschter sei er gewesen, so ein Betroffener, als er ungefähr zwei Wochen später unvermittelt per Post das Stadionverbot erhalten habe.

 

Es gibt kein Bildmaterial

Die Kantonspolizei St. Gallen bestätigt auf Anfrage, dass sie an jenem Abend die Namen der betroffenen Fans nicht aufgeschrieben hat. Auch sei kein Bild- oder Videomaterial vorhanden, mit dessen Hilfe die Polizei die Leute hätte identifizieren können. Vor Ort seien aber ein Szenekenner der Kantonspolizei Bern sowie die privaten Sicherheitsbegleiter der SCL Tigers gewesen. Diese hätten die Vorfälle beobachtet und die Namen der gewaltbereiten Fans direkt an die Lakers Sport AG weitergeleitet, welche in der Folge die Stadionverbote ausgesprochen habe. Die Kantonspolizei St. Gallen betont, dass sie mit der Bekanntgabe der Namen und dem Ausstellen der Stadionverbote nichts zu tun habe.

 

Zum Vorfall selbst sagt ein Mediensprecher der Polizei, dass die Polizisten die erwähnte Fangruppe aus Langnau als «sehr aggressiv, bedrohlich, provozierend und zur Gewalt bereit» erlebt habe. «Sie wurden vom Verhalten dieser Fans überrascht. Im Vorfeld des Spiels waren keinerlei Hinweise vorhanden, wonach es zu solchen Problemen kommen könnte.»

 

Fans kämpfen für Anhörung

Einige der betroffenen Fans haben in der Zwischenzeit eine Anwältin eingeschaltet und Einsprache gegen das erteilte Stadionverbot gemacht. Zudem kämpfen sie dafür, dass sie angehört werden und ihre Sicht der Dinge darlegen können. Denn bis heute wurde ihnen kein Gehör gewährt. Das sei aber so üblich, argumentiert die Kantonspolizei St. Gallen: «Das Stadionverbot ist eine rein privatrechtliche Angelegenheit. Somit kann die Lakers Sport AG den Fans ein Stadionverbot aushändigen, ohne dass konkretes Bildmaterial vorliegt. Es ist absolut üblich, dass diese Verbote schweizweit ausgesprochen werden und die Betroffenen grundsätzlich keine Möglichkeit haben, sich zu äussern.»

 

Ob die Stadionverbote rechtskräftig sind, ist noch nicht entschieden, die Einsprache der Tigers-Fans ist noch hängig.