Pech gehabt:

Der Angriff auf Torhüter Ivars Punnenovs war korrekt – kein Schiedsrichter-Irrtum

Im Spiel Langnau gegen Zug musste Torhüter Ivars Punnenovs nach 34 Minuten das Eis verlassen. Symptome einer Gehirnerschütterung nach einem Zusammenstoss mit Carl Klingberg. Der Zuger wurde bloss mit 2 Minuten bestraft. Das ist nun offiziell als richtig taxiert worden.

News • • von Klaus Zaugg

Hätte der Angriff auf Torhüter Ivars Punnenovs mit fünf Minuten plus Restausschluss bestraft werden sollten? So wie am Dienstag zuvor das Foul von HCD-Stürmer Enzo Corvi gegen Langnaus Robert Mayer? Die Hockeyrichter haben den Zwischenfall untersucht und kommen zum Schluss: zwei Minuten waren okay. Kein Verfahren. Keine Spielsperre. Ob Ivars Punnenovs am Dienstag in Ambri eingesetzt werden kann, wird am Dienstagvormittag entschieden.

Hier die offizielle Begrünung

Sachverhalt

Bei 33:16 führt Zug einen Angriff im gegnerischen Drittel aus. Der Beschuldigte übernimmt dabei in der Ecke die Scheibe, fährt eine Schlaufe durch den Bullykreis und schiesst die Scheibe aufs Tor. Der Torhüter wehrt die Scheibe ab. Diese fliegt hoch und fällt ihm beim Herunterkommen zunächst auf den Helm und anschliessend auf den Nacken. Der Beschuldigte bemerkt, dass die Scheibe vom Torhüter nicht kontrolliert werden kann und setzt nach. Währenddem er von drei Gegenspielern bedrängt wird, schiebt er den Torhüter ins Tor hinein. Der Torhüter Punnenovs wurde bei der Aktion verletzt. Die Aktion wurde auf dem Eis mit zwei Minuten wegen Interference on Goaltender (Torhüterbehinderung) bestraft. Die Aktion des Beschuldigten rechtfertigt keine weiteren disziplinarischen Massnahmen.

Begründung:

Der Beschuldigte erkennt nach der Schussabgabe, dass der Torhüter die Scheibe nicht kontrollieren kann und setzt dieser nach. Dabei führt er in den Torhüterhinein und wird gleichzeitig von drei Gegenspielern ebenfalls bedrängt und gestossen. Dadurch, dass der Torhüter zeitgleich versucht die auf seinen Schultern liegende Scheibe zu kontrollieren, ist er in einer gebückten Haltung, mit dem Kopf nach vorne. Der Kopf wird denn auch vom Bauch/von der Hose des Beschuldigten getroffen, worauf der Torhüter nach hinten ins Tor fällt. Der Kopf war aber nie das Ziel der Aktion des Beschuldigten. Vielmehr ist sein Nachsetzen etwas ungestüm und es kommt zum unglücklichen Treffer des Kopfes. Es wird an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass bei der Beurteilung, ob nachträglich Spielsperren auszusprechen sind, das objektive Gefährdungspotenzial der Aktion beurteilt wird (nicht die Verletzung an sich). Dass sich der Gegenspieler verletzt, ist sehr unglücklich, dies kann aber bei einer solchen Aktion nicht dem Beschuldigten angelastet werden. Deshalb wird die auf dem Eis ausgesprochene Strafe (2 Minuten) für genügend erachtet. Unter diesen Umständen besteht keine Veranlassung, ein ordentliches Verfahren zu führen.

Entscheid

  1. Es wird kein ordentliches Verfahren eröffnet.
  2. Die ausgesprochene Spieldauerdisziplinarstrafe wird widerrufen
  3.  Es werden keine Kosten erhoben.

Damit ergibt sich in der Partie Langnau gegen Zug vom letzten Samstag (0:5) eine ausgeglichene Schiedsrichter-Bilanz: ein Irrtum (der Restausschluss gegen Harri Pesonen) und ein richtiger Entscheid (die 2 Minuten gegen Carl Klingberg). Allerdings wiegt der Irrtum für Langnau deutlich schwerer.